Reisesicherheit aktuell

Deutschland: Ostseefähre nahe Rostock manövrierunfähig

Die von Rostock ins schwedische Trelleborg verkehrende Ostseefähre „Tinker Bell“ wurde am 11. Juli rund elf Kilometer vom Ausgangshafen entfernt in Folge eines kompletten Stromausfalls manövrierunfähig und musste zurück nach Rostock geschleppt werden.

Auf dem Schiff befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls 453 Passagiere sowie zahlreiche Besatzungsmitglieder. Alle sind wohlauf.

Auch Gäste von uns reisten an diesem Tag mit einer Fähre auf der Strecke von Rostock nach Trelleborg, allerdings auf einem Schiff einer anderen Reederei.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Schweden im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 11. Juli 2024

Belize: Regierung verhängt Ausnahmezustand in einzelnen Orten

Die Behörden des mittelamerikanischen Staates Belize haben für einzelne Stadtteile von Belize City sowie für einzelne, an der Überlandstraße zwischen der Grenze zu Guatemala und Belize City gelegene Ortschaften den Ausnahmezustand verhängt. Dieser ist verbunden mit einer nächtlichen Ausgangssperre für Jugendliche unter 18 Jahren und gilt zunächst bis zum 24. Juli 2024.

Hintergrund dieser behördlichen Maßnahme ist eine Zunahme der Bandenkriminalität in den betroffenen Bezirken. Der ausgerufene Ausnahmezustand erlaubt nun den Sicherheitskräften, Verdächtige für bis zu 90 Tage zu inhaftieren, womit man eigenen Aussagen zufolge nach dem Vorbild anderer mittelamerikanischer Staaten die Lage beruhigen will.

Als Ursache für die zunehmende Gewalt sehen Beobachter Revierkämpfe im Drogenhandel tätiger Banden.

Das Auswärtige Amt weist in seinem unverändert seit 23. November 2023 gültigen Reise- und Sicherheitshinweis für Belize auf die Kriminalitätsrate in einzelnen Landesteilen, darunter Belize City, hin und rät von Spaziergängen in Belize City sowie von nächtlichen Bus- und Überlandfahrten ab.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Belize. Die nächsten Aufenthalte in Belize beginnen wieder ab dem 4. August.

Die von Flores/Guatemala nach Belize City führende Überlandstraße nutzen wir nur bei Tageslicht. In Anbetracht der örtlichen Kriminalitätsrate verzichten wir in Belize City außerdem seit langem auf Aktivitäten außerhalb der Hotels und nehmen im Falle einer Übernachtung das Abendessen im Hotel ein.  

Zusammen mit unseren mittelamerikanischen Partnern beobachten wir die weitere Entwicklung der Sicherheitslage in Belize sehr aufmerksam und passen bei Bedarf unsere Reiseprogramme der Lage an. Nach aktuellem Stand gehen wir jedoch davon aus, dass wir unsere Reisen regulär durchführen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Belize-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 8. Juli 2024

Italien: Ausbrüche der Vulkane Stromboli und Ätna

In den vergangenen Tagen ist es zu außergewöhnlich starken Ausbrüchen des Stromboli-Vulkans auf der gleichnamigen Insel gekommen, die zu den Äolischen Inseln gehört. Aus dem Krater quellen große Mengen Lava, die sich aktuell den Weg über mehrere Hundert Meter hinab ins Meer bahnen. Die örtlichen Behörden rufen die Bevölkerung zu besonderer Vorsicht auf und bitten darum, die Anweisungen des Zivilschutzes genau zu befolgen.

Auch auf dem benachbarten Sizilien kam es bei einem Ausbruch des Ätna zu stärkeren Eruptionen von Asche und Lava, der Flughafen Catania ist zeitweise geschlossen worden.

Aktuell reisen Gäste von uns weder auf den Äolischen Inseln noch auf Sizilien. Die nächsten Reisen nach Stromboli sind ab Ende August geplant. 

Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Leistungspartnern und folgen den Anweisungen der örtlichen Behörden, gehen nach derzeitigem Erkenntnisstand aber davon aus, dass wir unsere geplanten Programme auf Stromboli sowie auf Sizilien wie geplant durchführen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Italien gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 5. Juli 2024

Griechenland: Zahlreiche Waldbrände in verschiedenen Regionen

Anhaltende Trockenheit, große Hitze und starke Winde haben in den letzten Wochen in zahlreichen Regionen Griechenlands zu einer Ausbreitung von Waldbränden geführt. Besonders betroffen sind Teile der Peloponnes und Attikas sowie einige Inseln, darunter Kreta und Kos.

Den Feuerwehren ist es in der Zwischenzeit gelungen, einige Brände unter Kontrolle zu bringen und die Lage etwas zu entspannen. Wegen der anhaltend hohen Temperaturen und der starken Winde bleibt die Situation in vielen Teilen Griechenlands aber unverändert angespannt. Besonders heftig ist augenblicklich die Lage auf Kos. Hier ordneten die lokalen Behörden zeitweise Evakuierungen an, zahlreiche Touristen waren davon betroffen.

Derzeit reisen Gäste von uns in Griechenland, es geht ihnen allen gut.

Die nächsten Reisen nach Griechenland beginnen ab dem 27. Juli.

Wir gehen daher davon aus, dass wir alle in den nächsten Wochen beginnenden Griechenland-Reisen wie geplant durchführen können.

Wegen der anhaltenden landesweit bestehenden Waldbrandgefahr beobachten wir die weitere Entwicklung jedoch sehr aufmerksam: Bei Bedarf ändern wir unsere Fahrstrecken und Reiseprogramme kurzfristig so, dass Brandgebiete weiträumig umfahren werden können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Griechenland gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 2. Juli 2024

Kenia: Auswärtiges Amt aktualisiert seinen Sicherheitshinweis

In Kenia kommt es aufgrund geplanter Steuererhöhungen der Regierung aktuell zu massiven Protesten der Bevölkerung. Besonders betroffen ist die Hauptstadt Nairobi, aber auch in Mombasa und anderen Städten des Landes protestieren die Menschen, begleitet von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstranten.

In Reaktion auf die aktuellen Ereignisse hat das Auswärtige Amt am 26. Juni seinen Reise- und Sicherheitshinweis zu Kenia aktualisiert und ruft zu erhöhter Vorsicht auf. Wörtlich heißt es:

„Aufgrund geplanter Steuererhöhungen im kenianischen Haushaltsgesetz kommt es derzeit in Nairobi, Mombasa und anderen Städten Kenias immer wieder zu zum Teil gewaltsamen Demonstrationen und Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstranten. Dabei werden auch Schusswaffen gegen die Demonstranten eingesetzt, ebenso Wasserwerfer und Tränengas; es kommt zu Verhaftungen. Es gab in den vergangenen Tagen Tote und Verletzte. Weitere Demonstrationen und (gewaltsame) Auseinandersetzungen sind angekündigt.“

Derzeit reisen keine Gäste von uns in Kenia. Die nächsten Abreisen sind für August geplant.

Wir beobachten die Entwicklung sehr aufmerksam und folgen den Verhaltensratschlägen des Auswärtigen Amtes, gehen aber davon aus, dass wir unsere Reisen nach Kenia wie geplant durchführen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Kenia im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 27. Juni 2024

Link zum Auswärtigen Amt

Uganda: Auswärtiges Amt aktualisiert seinen Sicherheitshinweis

Im Oktober 2023 waren bei einem terroristischen Angriff im Queen–Elizabeth-Nationalpark in Uganda zwei Touristen und ihr Reiseführer getötet worden. Das Auswärtige Amt hatte seitdem von nicht notwendigen Reisen in den Queen-Elizabeth-Nationalpark und den Semliki-Nationalpark dringend abgeraten.

Nachdem es in den letzten Monaten zu keinen weiteren sicherheitsrelevanten Vorfällen im Queen-Elizabeth-Nationalpark kam, hat das Auswärtige Amt am 10. Juni seinen Reise- und Sicherheitshinweis für Uganda aktualisiert und rät nun nur noch dringend von Reisen in den Semliki-Nationalpark ab.

Reiseprogramme in den unmittelbar an der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo liegenden Semliki-Nationalpark bieten wir nicht an. Darüber hinaus ändern wir unsere bestehenden Reiserouten nun wieder ab und besuchen künftig auch wieder den Queen-Elizabeth-Nationalpark.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Uganda.

Die nächsten Uganda-Reisen beginnen wieder ab dem 16. Juli.

Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Partnern vor Ort und beobachten gemeinsam die aktuellen Entwicklungen sehr aufmerksam.

Sollte sich unsere Einschätzung oder die des Auswärtigen Amtes ändern, nehmen wir gegebenenfalls auch kurzfristig Umstellungen des Programms vor und ergreifen alle zur Sicherheit unserer Gäste notwendigen Maßnahmen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Uganda-Reisen im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 11. Juni 2024

Link zum Auswärtigen Amt

Süd- und Mittelamerika: Deutlicher Anstieg an Dengue-Fieber-Infektionen

In diesem Jahr hat die Zahl der Infektionen mit dem Dengue-Virus in einigen Ländern Süd- und Mittelamerikas deutlich zugenommen. Besonders betroffen sind derzeit Brasilien, Peru und Costa Rica.

Auch in Nachbarländern steigt die Infektionszahl in den letzten Monaten teilweise deutlich an.

Die Gesundheitsbehörden der betroffenen Länder haben flächendeckend Maßnahmen zur Bekämpfung von Mücken ergriffen.

Das Dengue-Virus wird von tagaktiven Mücken (Aedes-Mücken) übertragen. Symptome einer Dengue-Infektion sind Hautausschläge, Fieber und ausgeprägte Gliederschmerzen. Während eine Erstinfektion meist ohne größere Komplikationen ausheilt, sind bei einer wiederholten Infektion auch schwerere Krankheitsverläufe möglich. Immunität nach Erkrankung entsteht nur gegenüber dem Virus-Subtyp, mit dem die Infektion erfolgt ist, nicht gegenüber den anderen der insgesamt vier Virustypen.

Zur Vorbeugung einer Infektion raten Reisemediziner und tropenmedizinische Institute in den betroffenen Regionen zu konsequentem Mückenschutz, also bei Aufenthalten im Freien zu geschlossener Kleidung und zum Auftragen von Mückenschutzmitteln an freien Körperstellen.

Zusammen mit den Buchungsunterlagen übermitteln wir allen unseren Gästen der betroffenen Länder den jeweils aktuellen medizinischen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes. Sie sind somit über das häufige Vorkommen von Dengue und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert.

In Reaktion auf die zunehmende Zahl von Neuerkrankungen fordern wir zusätzlich unsere Reiseleiter auf, alle Gäste unmittelbar nach Ankunft in den betroffenen Ländern über das aktuell vermehrte Auftreten der Krankheit zu informieren und ihnen nochmals einen konsequenten Mückenschutz nahe zu legen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Süd- und Mittelamerika im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 1. Juli 2024

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
  • Eritrea: alle Grenzgebiete
  • Haiti
  • Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak
  • Iran
  • Israel
  • Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
  • Jemen
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
  • D.R. Kongo: Östliche und nordöstliche Landesteile inklusive der Grenzregion zu Uganda sowie die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und zum Südsudan
  • Libanon 
  • Libyen
  • Mali 
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes
  • Myanmar
  • Niger 
  • Nigeria: nördliche Bundesstaaten Bauchi, Gombe, Kaduna, Kano, Sokoto, Yobe, Katsina, Zamfara und Jigawa, Norden des Bundesstaats Adamawa und Osten des Bundesstaates Nassarawa
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen, Sulu-Archipel und Süd-Palawan
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
  • Algerien
  • Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
  • Bangladesch
  • Benin: Region Alibori im Norden einschließlich Nationalpark „W“ und Pendjari-Park sowie Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
  • Ecuador: Esmeraldas, der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
  • Eritrea
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: Gesamter Norden, insbesondere die Grenzregion zu Burkina Faso
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas 
  • Indien: Jammu, Kaschmir und Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Irak
  • Jordanien: Grenzgebiete zu Syrien nördlich der N10 mit Ausnahme von Umm Qais und der Stadt Irbid, Grenzgebiete zum Irak
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
  • Kirgisistan: Region Batken
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Madagaskar: Provinz Andosy, Strände in der Umgebung von Tulear und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Straße zwischen San Cristóbal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado sowie die Provinz Niassa
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Papua-Neuguinea: Hochlandprovinzen sowie die Insel Bougainville
  • Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien 
  • Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
  • Russland
  • Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
  • Togo: Grenzgebiet zu Burkina-Faso sowie der gesamte Norden
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Turkmenistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Türkei: Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Queen Elizabeth Nationalpark, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Venezuela

Stand: 8. Mai 2024

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Stand: 30. Mai 2024
Reiseversicherung

Gerne vermitteln wir Ihnen Reiseschutz-Pakete der Allianz Travel.