Reisesicherheit aktuell

Kanada: Flugzeugunfall in Toronto

Am 17. Februar ist eine Passagiermaschine von Delta Airlines auf dem internationalen Flughafen Toronto Pearson aus derzeit ungeklärten Gründen verunglückt und auf dem Rücken zum Liegen gekommen. Kanadischen Behörden zufolge wurden dabei mindestens 18 der 80 Passagiere verletzt. Das Flugzeug war auf dem Weg von Minneapolis (USA) nach Toronto.

Aktuell reisen saisonbedingt keine Gäste von uns in Kanada. Die nächste Kanada-Reise startet am 17. Mai.

Stand: 18. Februar 2025

Italien: Aktivität des Ätna auf Sizilien

Am 16. Februar kam es am Ätna-Vulkan zu Eruptionen von Asche und Lava. Der Flugbetrieb auf dem Flughafen von Catania wurde vorübergehend eingestellt. Aktuell ist der Flugbetrieb noch beeinträchtigt, es finden aber Flüge statt.  

Derzeit reisen Gäste von uns auf Sizilien. Allen Gästen geht es gut.

Wir gehen davon aus, dass wir die kommenden An- bzw. Abreisen nach Sizilien sowie unsere Reisen auf der Insel planmäßig durchführen können. Alle Programmpunkte können wir derzeit ohne Einschränkungen durchführen.

Die weitere Situation rund um den Flughafen von Catania beobachten wir kontinuierlich und stehen in engem Kontakt mit unseren Leistungspartnern.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Italien gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 17. Februar 2025

Israel: Auswärtiges Amt aktualisiert Sicherheitshinweis

Das Auswärtige Amt hat am 13. Februar seinen Sicherheitshinweis zu Israel geändert und die Reisewarnung auf bestimmte Gebiete im Norden Israels und rund um den Gazastreifen beschränkt. Von Reisen in die restlichen Gebiete Israels wird jedoch immer noch abgeraten.

Die Behörde schreibt wie folgt:

„Vor Reisen in den Norden Israels (nördlich der Straße 57) sowie das Gebiet um den Gazastreifen (südlich der Autobahn 7, westlich der Straße 40 und nördlich der Straße 211) wird gewarnt. Von Reisen in andere Landesteile Israels wird abgeraten. […] Israel befindet sich weiterhin formell im Kriegszustand. […] Die derzeitigen Spannungen in der Region bergen die Gefahr einer erheblichen weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage, insbesondere an Feiertagen, kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen.“

Wir haben alle für das erste Halbjahr 2025 geplanten Reisen nach Israel abgesagt.

Wir beobachten die weitere Entwicklung sehr genau. Ob die im zweiten Halbjahr geplanten Reisen durchgeführt werden können, hängt davon ab, wie schnell der Friedensprozess fortschreitet. Ein sicheres Reisen nach Israel wird voraussichtlich erst dann wieder möglich sein, wenn die Reisewarnung komplett aufgehoben wird und auch das Abraten vor Reisen in die anderen Landesteile durch das Auswärtige Amt entfällt.

Grundsätzlich haben alle unsere auf Israel-Reisen im Jahr 2025 gebuchten Gäste ein Recht auf kostenlose Umbuchung ihrer Reise bis vier Wochen vor Reisebeginn.

Stand: 14. Februar 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Griechenland: Zur Erdbebensituation auf Santorin - Update

In der Region der Kykladeninsel Santorin kommt es weiterhin zu Erdbeben, deren Ursprung auf tektonische Ereignisse und die Aktivitäten des dortigen Unterwasser-Vulkans Kolumbos zurückgeführt werden. Bislang erreichten einzelne Beben die Stärke 5,2.

Ein Großteil der ständigen Bewohner Santorins hat die Insel bislang vorsorglich verlassen. Die griechische Katastrophenschutzbehörde hat für Santorin und die nahen Inseln Ios, Anafi und Amorgos bis einschließlich 3.3.2025 den Notstand ausgerufen. Im Rahmen des Notstandes können u.a. örtliche Behörden einfacher auf staatliche Unterstützung zugreifen. 

Das Auswärtige Amt rät in seinem am 7.2.2025 aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweis für Griechenland derzeit von nicht notwendigen Reisen auf die Inseln Santorin, Amorgos, Anafi und Ios ab.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Griechenland. Bis Anfang Mai bereisen unsere Gäste saisonbedingt ausschließlich das griechische Festland bzw. die Inseln Rhodos und Kreta: Athen und Rhodos sind mehr als 200 km Luftlinie von Santorin entfernt, Kreta mehr als 100 km. 

Die Entwicklung auf Santorin und den umliegenden Inseln in den kommenden Tagen ist auch für Wissenschaftler derzeit nicht einschätzbar. Es handelt sich um einen dynamischen Prozess mit mehreren möglichen zeitnahen Szenarien.

Wir beobachten weiterhin sehr genau die Lageentwicklung, gehen aber nach aktuellem Stand von einer planmäßigen Durchführung unserer anstehenden Griechenland-Reisen aus.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Griechenland-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 8. Februar 2025
 

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Uganda: Ebola-Fall in Kampala

Den ugandischen Behörden zufolge ist in einem Krankenhaus in Kampala ein Krankenpfleger an Ebola erkrankt und am 29. Januar verstorben. Der Umfang des Ausbruchs ist noch unklar.

Das deutsche Auswärtige Amt hat am 30. Januar seinen Reise- und Sicherheitshinweis zu Uganda aktualisiert und weist darin u.a. darauf hin, aufgrund eines aktuellen Ausbruchs von Ebolafieber in der Hauptstadt Kampala nicht notwendige Besuche in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen zu meiden und nach Möglichkeit nicht an Beerdigungen teilzunehmen. Außerdem solle man den Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten meiden. Weiterhin solle man prüfen, ob Reisen nach Kampala notwendig sind und diese nach Möglichkeit verschieben.

Das Ebola-Virus verursacht ein hämorrhagisches Fieber, das häufig tödlich verläuft. Die Krankheit ist auch in einigen abgelegenen Regionen Ugandas endemisch, in den letzten Jahren wurden wiederholt lokale Ausbrüche registriert. Da eine Übertragung des Virus vor allem durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten erkrankter oder verstorbener Patienten erfolgt, sind Angehörige von Erkrankten sowie medizinisches Personal in besonderem Maße gefährdet. Die Gefahr für Touristen wird dagegen allgemein als gering angesehen.

Es besteht daher aktuell kein Anlass, von Reisen nach Uganda abzusehen.

Derzeit reisen Gäste von uns in Uganda, es geht ihnen allen gut. 

Wir beobachten die weitere Entwicklung der Lage: Wir informieren die Gäste der anstehenden Abreisen und prüfen in engem Kontakt mit unseren Leistungspartnern und Behörden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Gegebenenfalls nehmen wir Anpassungen am Programm vor.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Uganda-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 10. Februar 2025

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Türkei: Auswärtiges Amt aktualisiert seinen Reise- und Sicherheitshinweis

Auch auf der türkischen Seite der Grenze zu Syrien und zum Irak ist es seit Beginn des syrischen Bürgerkrieges und im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen der syrischen Regierung, verschiedenen Rebellengruppen und den kurdischen Autonomiegebieten immer wieder zu sicherheitsrelevanten Vorfällen gekommen. Dabei hat das türkische Militär in die Auseinandersetzungen eingegriffen. Nach dem Sturz der Assad-Regierung hat sich die Situation in der Grenzregion bislang nicht grundlegend verändert.

Aus diesem Grund rät das Auswärtige Amt dringend von Reisen in das betroffene Grenzgebiet ab und hat zuletzt am 28. Januar seinen Reise- und Sicherheitshinweis präzisiert:

„Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Irak und zu Syrien in den Provinzen Şanlıurfa und Mardin und von Reisen in die Provinzen Sırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.“

und weiter

„Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien (Provinzen Şanlıurfa und Mardin) und zu Irak bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen. Von Reisen in die Provinzen Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.“

Aktuell reisen keine Gäste von uns im Südosten der Türkei.

Ab Mitte April sind die ersten Termine einer Südosttürkei-Reise vorgesehen, die wir nach eingehender Prüfung und eigener Anschauung in unser Angebot aufgenommen haben. Zum Programm gehören ein Aufenthalt und Besichtigungen in der Provinz Şanlıurfa, jedoch nicht im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien. Reisen in die Provinzen Şırnak und Hakkâri bieten wir nicht an.

Gemeinsam mit unseren Leistungspartnern vor Ort beobachten wir sehr aufmerksam die Entwicklung der Situation im Südosten der Türkei und gehen derzeit davon aus, dass wir unsere Reisen wie geplant durchführen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen in die Türkei gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 29. Januar 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Georgien: Demonstrationen gegen EU-Beitritts-Aussetzung in Tiflis und anderen Städten

Seit Ende November 2024 kommt es in Tiflis und anderen Städten Georgiens immer wieder zu größeren Demonstrationen und Protestaktionen. Die regierende Partei hatte zuvor angekündigt, alle EU-Beitrittsgespräche bis mindestens 2028 auszusetzen. Anfang Februar wurden bei erneuten Protesten mehrere Menschen festgenommen, darunter zwei Oppositionsführer.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Georgien. Die nächsten Reisen nach Georgien beginnen erst wieder im Frühjahr 2025.

Wir beobachten die Situation genau, gehen derzeit davon aus, dass die Proteste zu keiner nachhaltigen Verschlechterung der Sicherheitslage in Georgien führen und wir alle unsere Programme wie geplant durchführen können.

Reiseleiterinnen, Reiseleiter und örtliche Leistungspartner sind jedoch in jedem Fall zum weiträumigen Meiden von Protesten und politisch motivierten Menschenansammlungen aufgerufen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Georgien im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 13. Februar 2025

Bolivien: Anhaltende Protestaktionen oppositioneller Gruppierungen

Im August 2025 steht in Bolivien die nächste Präsidentschaftswahl an. Bereits seit einigen Monaten führen oppositionelle, den ehemaligen Präsidenten Evo Morales unterstützende Gruppierungen an vielen Orten des Landes Protestaktionen in Form von Demonstrationen und Straßenblockaden gegen die Regierung von Präsident Luis Arce durch. Verliefen diese Protestaktionen bislang vornehmlich friedlich, hat sich die Situation in der Region Cochabamba in den vergangenen Tagen zugespitzt: Es kam zu Übergriffen auf das Militär und zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Sicherheitskräfte sind an allen Protestorten in großer Zahl zugegen, um Eskalationen vorzubeugen.

Das deutsche Auswärtige Amt weist in seinem aktuellen Reise- und Sicherheitshinweis für Bolivien wie folgt auf solche Situationen hin: „In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren und zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können. Die Reisemöglichkeiten werden dann zum Teil stark eingeschränkt, z.B. durch Straßenblockaden.“

Die nächsten Aufenthalte in Bolivien beginnen saisonbedingt ab Anfang März. Aufenthalte in der Region Cochabamba sind bei keiner unserer Reisen geplant.

Wir beobachten die weitere Lageentwicklung sehr genau und stehen in engem Kontakt mit unseren Leistungspartnern vor Ort. Derzeit gehen wir davon aus, dass wir unsere Reisen wie geplant durchführen können. Sollten an einer unserer Reiserouten Protestaktionen stattfinden, werden wir unser Programm an die Gegebenheiten anpassen und unsere Reisen an den betroffenen Reisetagen kurzfristig umstellen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Bolivien im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 17. Januar 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Weltweit: WHO ruft wegen Mpox internationale Notlage aus

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 14. August wegen einer neuen Variante der Viruskrankheit Mpox in Afrika die höchste Alarmstufe ausgerufen. Die WHO ruft somit eine "gesundheitliche Notlage internationaler Reichweite" aus, da sie das Risiko sieht, dass sich Mpox nach 2022 erneut international ausbreiten und in mehreren Ländern zum Gesundheitsrisiko werden könnte. Als besorgniserregend wird unter anderem eine neue Virus-Variante gesehen, die Ende 2023 im Osten der Demokratischen Republik Kongo entdeckt wurde, ansteckender sein könnte als bisherige Varianten und schwerere Krankheitsverläufe auslösen könnte. Konkrete Folgen hat die Notlageerklärung nicht. Vielmehr soll dieser Schritt Behörden in aller Welt alarmieren, sich auf mögliche Ausbrüche vorzubereiten, was sich auch beim letzten Ausbruch 2022 bewährt hat.

Das Mpox-Virus (Kurzform von Monkeypox, früher auch Affenpocken genannt) ist mit dem klassisches Pockenvirus (Variola-Virus) verwandt. Das Virus ist auf den Menschen übertragbar und löst eine fieberhafte, pockenähnliche Erkrankung aus, die in der Regel deutlich milder als die Pocken verläuft. Schwerere Krankheitsverläufe können jedoch ebenfalls auftreten. Eine Schutzimpfung ist verfügbar und reduziert das Risiko eines Krankheitsausbruchs bzw. mildert den Krankheitsverlauf ab.

Das Auswärtige Amt hat für einige betroffene Länder seine Reise- und Sicherheitshinweise überarbeitet und schreibt wortwörtlich: „Das Mpox-Virus (Affenpocken) wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, Atemtröpfchen sowie kontaminierten Gegenständen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.“

Einzelne Länder insbesondere in Asien und Afrika haben mittlerweile bei Einreise verschiedene Kontrollen, wie Temperaturmessungen oder das Ausfüllen eines Fragebogens eingeführt.

Wir werden die weitere Lage-Entwicklung in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und dem Auswärtigen Amt intensiv beobachten und Sie bei Bedarf umgehend und aktuell informieren.

Zusammen mit den Buchungsunterlagen übermitteln wir allen unseren Gästen der betroffenen Länder den jeweils aktuellen medizinischen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes. Sie sind somit über das mögliche Vorkommen von Mpox und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert.

Stand unverändert gültig seit: 16. August 2024

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Benin: Norden in und um die Nationalparks „W“ und Pendjari
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Nordosten des Landes einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
  • Eritrea: alle Grenzgebiete
  • Haiti
  • Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak
  • Iran
  • Israel
  • Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
  • Jemen
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
  • Kolumbien: Unmittelbare Grenzgebiete zu Venezuela, Departamentos Norte de Santander und Cesar
  • D.R. Kongo
  • Libanon 
  • Libyen
  • Mali 
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes
  • Myanmar
  • Niger 
  • Nigeria: nördliche Landesteile
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen und Sulu-Archipel
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Togo: Grenzgebiete zu Benin und Burkina Faso
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
  • Algerien
  • Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
  • Bangladesch
  • Benin: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
  • Ecuador: Esmeraldas, der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso
  • Eritrea
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: Gesamter Norden, insbesondere die Grenzregion zu Burkina Faso
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas 
  • Indien: Jammu, Kaschmir und Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Irak
  • Jordanien: Grenzgebiete zu Syrien nördlich der N10 mit Ausnahme von Umm Qais und der Stadt Irbid, Grenzgebiete zum Irak
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
  • Kirgisistan: Region Batken
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Madagaskar: Provinz Andosy, Strände in der Umgebung von Tulear und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Straße zwischen San Cristóbal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado sowie die Provinz Niassa
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Papua-Neuguinea
  • Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien 
  • Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
  • Russland
  • Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
  • Saudi Arabien: Grenzgebiete zum Jemen und Bezirk Qatis in der Ostprovinz
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Turkmenistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Türkei: Äußerster Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Venezuela

Stand: 17. Februar 2025

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Stand: 13. Dezember 2024
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