Reisesicherheit aktuell

Südkorea: Waldbrände im Südosten des Landes – Update

Infolge lang anhaltender Trockenheit und weiterhin von starken Winden begünstigt kommt es derzeit in den südkoreanischen Provinzen Ulsan, Nord-Gyeongsang und Süd-Gyeongsang zu Waldbränden. Hiervon betroffen ist auch die Gegend der Stadt Andong, wo sich das historische Dorf Hahoe (UNESCO-Welterbe) befindet. 

In Reaktion auf die aktuellen Geschehnisse aktualisierte auch das Auswärtige Amt am 26. März seinen Reise- und Sicherheitshinweis für Südkorea und schreibt wörtlich:

„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind an mehreren Orten Waldbrände ausgebrochen. Betroffen ist insbesondere die Provinz Gyeongsangbuk-do und Umgebung von Uiseong-eup und Andong. Ferner gibt es kleinere Waldbrände in der Provinz Gyeongsangnam-do (Unhwa-ri, Eonyang-eup und Sancheong-gun).“

Ortschaften wurden evakuiert, Verkehrswege gesperrt. Südkoreanische Medien berichten von bislang 24 Todesopfern, darunter mehrere Feuerwehrleute. Derzeit bekämpfen mehrere Tausend Einsatzkräfte die Brände.

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Südkorea. Die nächste Südkorea-Reise startet am 4. April.

Zwar führen unsere Reiserouten durch die betroffenen Provinzen im Südosten des Landes, doch befinden sich die Waldbrände bislang zumeist in entlegenen Berg- und Waldregionen, die wir nicht passieren. Wir gehen daher aktuell davon aus, dass wir unsere Reiseprogramme wie vorgesehen durchführen können.

Eine Reise, bei der der Besuch des Dorfes Hahoe auf dem Programm steht, würden wir bei Fortbestand der Brände anpassen. Grundsätzlich folgen wir den Empfehlungen und Anweisungen der örtlichen Behörden, stehen in engem Austausch mit unseren dortigen Leistungspartnern und beobachten die weitere Entwicklung in den betroffenen Landeteilen sehr genau. Bei einer Lageverschärfung würden wir Reiseverläufe auch kurzfristig anpassen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Südkorea-Reisen im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 26. März 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Türkei: Proteste in Istanbul und anderen Städten

Die Proteste in der Türkei infolge der Festnahme des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem Imamoglu halten an. Trotz der inzwischen angeordneten Untersuchungshaft und der Amtsenthebung ist Imamoglu am Wochenende (22./23. März) zum Präsidentschaftskandidaten der größten Oppositionspartei, der Atatürk-Partei CHP, aufgestellt worden.

Die Anhänger Imamoglus halten derzeit das Rathaus Istanbuls im Stadtviertel Sarachane besetzt, um die Einsetzung eines Zwangsverwalters zu verhindern. Die allabendlichen Protestkundgebungen vor allem in Istanbul, aber auch in anderen türkischen Städten und Regionen, erhalten großen Zulauf. Am Rande der Kundgebungen in Istanbul kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften.

Das Auswärtige Amt hat am 24. März seinen Reise- und Sicherheitshinweis für die Türkei aktualisiert und weist wie folgt auf die aktuelle Situation hin:

„In Ankara, Istanbul, Izmir und anderen Städten kommt es derzeit im Zusammenhang mit politischen Protestaktionen und Versammlungsverboten zu Absperrungen von Straßen sowie U-Bahn-Stationen und Ausfällen im öffentlichen Nahverkehr. Derzeit ist nicht absehbar, wie lange diese Einschränkungen anhalten werden.

- Informieren Sie sich in den Medien zur jeweils aktuellen Lage und möglichen Einschränkungen.

- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und seien Sie in deren Umfeld äußerst vorsichtig.“

Aktuell reisen keine Gäste von uns in der Türkei. Die nächste Reise beginnt am 2. April, weitere Reisen folgen in dichter Frequenz.

Die Protestkundgebungen in Istanbul finden abends in der Gegend um das Rathaus statt, die von Touristen besuchten Stadtviertel sind nicht betroffen. Daher gehen wir davon aus, dass wir unsere Reisen in die Türkei wie geplant durchführen können.

Reiseleiterinnen und Reiseleiter sowie örtliche Leistungsträger sind grundsätzlich zum strikten und weiträumigen Meiden von Protesten und politisch motivierten Menschenansammlungen aufgerufen.

Wir beobachten die Lage-Entwicklung sehr aufmerksam und reagieren unverzüglich, sollte es zu einer nachhaltigen Verschlechterung der Sicherheitslage in der Türkei kommen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen in die Türkei im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 24. März 2025

USA: Auswärtiges Amt präzisiert Einreisebestimmungen

Laut Medienberichten ist es jüngst zu Einreiseproblemen deutscher Staatsbürger in die USA gekommen. Dabei gab es auch einige Festnahmen. Vor diesem Hintergrund hat das Auswärtige Amt am 18. März seinen Reise- und Sicherheitshinweis für die USA in puncto Einreise präzisiert. Im Kapitel „Einreisekontrolle“ heißt es jetzt zur elektronischen Einreisegenehmigung ESTA (Electronic System for Travel Authorization) und zum US-Visum:

„Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise (z.B. Flugbuchung) bei der Einreise mitzuführen. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.

Reisende sollten ausschließlich mit einem gültigen ESTA oder Visum in die USA reisen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- bzw. Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.“

Gleichzeitig erläuterte ein Sprecher gegenüber Medien den Hintergrund für das Vorgehen das Auswärtigen Amts: "Wir haben präzisiert und heben jetzt klar hervor, dass eine ESTA-Genehmigung oder ein US-Visum nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtigt", so der Sprecher. "Die finale Entscheidung, ob eine Person in die USA einreisen kann, liegt bei den amerikanischen Grenzbehörden. Aber auch das ist keine Überraschung, das ist auch in Deutschland so."

Derzeit reisen keine Gäste von uns in den USA. Die nächsten Reisen starten ab dem 1. April.

Die Aktualisierung des Sicherheitshinweises beinhaltet keine grundsätzliche neue Einschätzung der Lage durch die Behörden. Wir gehen daher davon aus, unsere USA-Reisen wie geplant durchführen zu können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen in die USA im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 20. März 2025

Link zum Auswärtigen Amt

Griechenland: Zur Erdbebensituation rund um Santorin / Auswärtiges Amt rät nicht mehr von Reisen ab

Die Erdbebensituation rund um die Kykladeninsel Santorin hat sich entspannt. Da sich die seismologische Aktivität mittlerweile nur noch auf einem niedrigen Niveau bewegt, hat das Auswärtige Amt am 14. März seinen Reise- und Sicherheitshinweis für Griechenland aktualisiert und rät nicht mehr von Reisen auf die Inseln Santorin, Amorgos, Anafi und Ios ab. Der von der griechischen Katastrophenschutzbehörde ausgerufene Notstand für Santorin gilt weiterhin bis einschließlich 3. April 2025.

Wörtlich heißt es im Reise- und Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amts zur Erdbebensituation: „Seit dem 1. Februar 2025 gab es auf und vor der Kykladeninsel Santorini kontinuierliche Erdbeben (Seebeben). Die Stärke der Beben schwankte zwischen 3 und 5,2 auf der Richterskala. Auch wenn die seismologische Aktivität sich nur noch auf einem niedrigen Niveau bewegt, muss mit weiteren, ähnlichen Erdbeben (Seebeben) gerechnet werden. Das gilt auch für die damit einhergehende Gefahr von Erdrutschen und Steinschlägen.

Die Katastrophenschutzbehörde hat für die Inseln Santorini (bis einschließlich 3. April 2025) den Notstand ausgerufen. Es ist davon auszugehen, dass auch die Notstandsregelungen für die Inseln Amorgos, Anafi und Ios bis in den April hinein verlängert werden. Die Regelungen werden nach Angaben des griechischen Außenministeriums weniger aufgrund akuter Gefahren, sondern vor allem für die Koordination zwischen verschiedenen Behörden im Rahmen der Erdbebenvorsorge aufrechterhalten.“

Derzeit reisen Gäste von uns in Griechenland, es geht allen gut.

Bis Anfang Mai bereisen unsere Gäste saisonbedingt ausschließlich das griechische Festland sowie die Inseln Rhodos und Kreta. Athen und Rhodos sind mehr als 200 Kilometer Luftlinie von Santorin entfernt, Kreta mehr als 100 Kilometer.

Wir beobachten die Lageentwicklung weiterhin sehr genau und gehen nach aktuellem Stand von einer planmäßigen Durchführung unserer im Mai beginnenden Kykladen-Reisen aus.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Griechenland-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 21. März 2025

Peru: Ausrufung des Notstands in Lima

Die Regierung Perus hat am 16. März für die Hauptstadt Lima und die angrenzende Hafenstadt Callao für 30 Tage den Notstand ausgerufen. Anlass hierfür war ein gewalttätiger Überfall auf den Tourbus einer Musikergruppe, die einer Schutzgelderpressung nicht nachkommen wollte. Der Sänger der Gruppe ist seinen Schussverletzungen erlegen.

Die Erklärung des Notstands ermöglicht die Umsetzung sofortiger Maßnahmen und die Unterstützung der Polizeikräfte durch das Militär bei der Verfolgung von Straftätern und kriminellen Banden.

In jüngerer Zeit ist es in Peru öfter zu ähnlichen Vorfällen rund um Schutzgelderpressungen und vergleichbaren Verbrechen gekommen. Die Aktivitäten dieser kriminellen Banden richten sich nicht gegen Touristen. Dem Ruf nach erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung kommt die Regierung mit der Ausrufung des Notstands und den entsprechenden Maßnahmen nach.

Derzeit reisen Gäste von uns in Peru, alle sind wohlauf.

Bei unseren Peru-Reisen vermeiden wir grundsätzlich Aufenthalte in Stadtteilen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko, benutzen keine öffentlichen Verkehrsmittel und sind abends nur in als sicher geltenden und touristisch geprägten Gegenden unterwegs.

Gemeinsam mit unseren Leistungspartnern vor Ort beobachten wir die aktuelle Entwicklung im Land kontinuierlich und treffen je nach Situation alle zur Sicherheit unserer Gäste geeigneten Maßnahmen.

Wir gehen davon aus, dass wir unsere Peru-Reisen planmäßig durchführen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Peru-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 19. März 2025

Georgien: Demonstrationen gegen EU-Beitritts-Aussetzung in Tiflis und anderen Städten

Seit Ende November 2024 kommt es in Tiflis und anderen Städten Georgiens immer wieder zu größeren Demonstratinen und Protestaktionen. Die regierende Partei hatte zuvor angekündigt, alle EU-Beitrittsgespräche bis mindestens 2028 auszusetzen. Anfang Februar wurden bei erneuten Protesten mehrere Menschen festgenommen, darunter zwei Oppositionsführer. 

Aktuell reisen keine Gäste von uns in Georgien. Die nächsten Reisen nach Georgien beginnen erst wieder Ende April 2025.

Wir beobachten die Situation genau, gehen derzeit davon aus, dass die Proteste zu keiner nachhaltigen Verschlechterung der Sicherheitslage in Georgien führen und wir alle unsere Programme wie geplant durchführen können.

Reiseleiterinnen, Reiseleiter und örtliche Leistungspartner sind jedoch in jedem Fall zum weiträumigen Meiden von Protesten und politisch motivierten Menschenansammlungen aufgerufen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Georgien im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 13. Februar 2025

Weltweit: WHO ruft wegen Mpox internationale Notlage aus

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 14. August 2024 wegen einer neuen Variante der Viruskrankheit Mpox in Afrika die höchste Alarmstufe ausgerufen. Die WHO ruft somit eine "gesundheitliche Notlage internationaler Reichweite" aus, da sie das Risiko sieht, dass sich Mpox nach 2022 erneut international ausbreiten und in mehreren Ländern zum Gesundheitsrisiko werden könnte. Als besorgniserregend wird unter anderem eine neue Virus-Variante gesehen, die Ende 2023 im Osten der Demokratischen Republik Kongo entdeckt wurde, ansteckender sein könnte als bisherige Varianten und schwerere Krankheitsverläufe auslösen könnte. Konkrete Folgen hat die Notlageerklärung nicht. Vielmehr soll dieser Schritt Behörden in aller Welt alarmieren, sich auf mögliche Ausbrüche vorzubereiten, was sich auch beim letzten Ausbruch 2022 bewährt hat.

Das Mpox-Virus (Kurzform von Monkeypox, früher auch Affenpocken genannt) ist mit dem klassisches Pockenvirus (Variola-Virus) verwandt. Das Virus ist auf den Menschen übertragbar und löst eine fieberhafte, pockenähnliche Erkrankung aus, die in der Regel deutlich milder als die Pocken verläuft. Schwerere Krankheitsverläufe können jedoch ebenfalls auftreten. Eine Schutzimpfung ist verfügbar und reduziert das Risiko eines Krankheitsausbruchs bzw. mildert den Krankheitsverlauf ab.

Das Auswärtige Amt hat für einige betroffene Länder seine Reise- und Sicherheitshinweise überarbeitet und schreibt wortwörtlich: „Das Mpox-Virus (Affenpocken) wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, Atemtröpfchen sowie kontaminierten Gegenständen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.“

Einzelne Länder insbesondere in Asien und Afrika haben mittlerweile bei Einreise verschiedene Kontrollen, wie Temperaturmessungen oder das Ausfüllen eines Fragebogens eingeführt.

Wir werden die weitere Lage-Entwicklung in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und dem Auswärtigen Amt intensiv beobachten und Sie bei Bedarf umgehend und aktuell informieren.

Zusammen mit den Buchungsunterlagen übermitteln wir allen unseren Gästen der betroffenen Länder den jeweils aktuellen medizinischen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes. Sie sind somit über das mögliche Vorkommen von Mpox und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert.

Stand unverändert gültig seit: 16. August 2024

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Benin: Norden in und um die Nationalparks „W“ und Pendjari
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Nordosten des Landes einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
  • Eritrea: alle Grenzgebiete
  • Ghana: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Togo
  • Haiti
  • Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak
  • Iran
  • Israel: Norden des Landes, nördlich der Straße 57 sowie das gesamte Gebiet um den Gazastreifen
  • Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
  • Jemen
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
  • Kolumbien: Unmittelbare Grenzgebiete zu Venezuela, Departamentos Norte de Santander und Cesar
  • D.R. Kongo
  • Libanon: Süden des Landes, Bekaa-Ebene, Grenzgebiet zu Syrien sowie südliche Vororte von Beirut
  • Libyen
  • Mali 
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes
  • Myanmar
  • Niger 
  • Nigeria: nördliche Landesteile
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen und Sulu-Archipel
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Togo: Grenzgebiete zu Benin und Burkina Faso
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
  • Algerien
  • Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
  • Bangladesch
  • Benin: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
  • Ecuador: Esmeraldas, der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso
  • Eritrea
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: nördliche Grenzgebiete zu Côte d’Ivoire
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas 
  • Indien: Jammu, Kaschmir und Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Irak
  • Israel
  • Jordanien: Grenzgebiete zu Syrien nördlich der N10 mit Ausnahme von Umm Qais und der Stadt Irbid, Grenzgebiete zum Irak
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
  • Kirgisistan: Region Batken
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Libanon
  • Madagaskar: Provinz Andosy, Strände in der Umgebung von Tulear und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Straße zwischen San Cristóbal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado sowie die Provinz Niassa
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Papua-Neuguinea
  • Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien 
  • Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
  • Russland
  • Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
  • Saudi Arabien: Grenzgebiete zum Jemen und Bezirk Qatis in der Ostprovinz
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Turkmenistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Türkei: Äußerster Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Venezuela

Stand: 25. Februar 2025

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Stand: 13. Dezember 2024
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