Fair reisen
Nach langen Diskussionen wurde im Juni 2021 in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet, das deutsche Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen bei ihren Leistungspartnern in aller Welt in die Verantwortung nimmt. Studiosus kommt den darin formulierten Forderungen schon seit vielen Jahren nach.
Der faire Umgang mit seinen Reiseleiterinnen und Reiseleitern und anderen Leistungspartnern wie Busagenturen und Hotels ist seit Jahrzehnten im Studiosus-Unternehmensleitbild festgeschrieben. Seit 2011 hat dieser Grundsatz noch einmal an Gewicht gewonnen: Damals hatten die Vereinten Nationen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet und damit erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen festgelegt.
Studiosus nahm dies zum Anlass, seine Reisen und Geschäftsbeziehungen im Hinblick auf mögliche Menschenrechtsproblematiken zu überprüfen. Anschließend überarbeitete Studiosus 2012 die Verträge mit seinen Leistungspartnern. Es wurden neue Vereinbarungen zur Achtung der Menschenrechte bezüglich der Arbeitsbedingungen von Hotelangestellten, Schiffspersonal und Busfahrern aufgenommen, zum Beispiel sichere Arbeitsverhältnisse, Arbeitszeit- und Freizeitregelungen und die Umsetzung anderer Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Reiseleiter: Gute Bezahlung und kürzere Arbeitszeiten
Natürlich ist Studiosus auch eine faire Behandlung seiner Reiseleiterinnen und Reiseleiter wichtig. Studiosus bezahlt seine Reiseleiter gut – sodass sie nicht wie manch andere darauf angewiesen sind, mit ihren Gruppen immer wieder zu Verkaufsveranstaltungen zu gehen, um sich ihr Gehalt durch Provisionen aufzubessern. Das heißt allerdings nicht, dass Studiosus-Gäste niemals zu Verkaufsveranstaltungen gehen – denn in manchen Ländern, wie zum Beispiel in der Türkei, ist ein solcher Besuch von offizieller Seite vorgeschrieben.
Außerdem hat Studiosus die Arbeitszeiten seiner Reiseleiterinnen und Reiseleiter unter die Lupe genommen. Alle Routen wurden unter diesem Aspekt geprüft und ggf. verändert. Zusätzlich wurde es den Reiseleiterinnen und Reiseleitern freigestellt, bei den Abendessen mit der Gruppe im Hotel dabei zu sein. Wenn das Essen bestellt und die Reisegruppe gut versorgt ist, können sie sich zum Beispiel auf ihr Hotelzimmer zurückziehen, um sich auszuruhen.
Ein Bus ist kein Schlafzimmer
Neben den Reiseleitern sind es auch die Busfahrer, die unterwegs für eine gelungene Studiosus-Reise sorgen. Doch die Arbeitsbedingungen der Busfahrer und ihrer Assistenten sind nicht in allen Ländern vorbildlich. Je nach Land und Route konnte es früher vorkommen, dass die Busfahrer in ihrem Fahrzeug übernachten mussten. Üblich war das beispielsweise in Indien.
„Bis 2011 war es auf den Indienreisen, die ich als Reiseleiter begleitete, in der Regel so, dass der Busfahrer und sein Assistent im Bus übernachteten. Ich verbrachte meist einen oder zwei Abende auf der Reise mit dem Busteam, wir bereiteten uns auf einem Gaskocher vor dem Bus das Abendessen zu und hörten dabei Bollywood-Musik“, erinnert sich Fabian Balz, früher Studiosus-Reiseleiter in Indien, heute Länderexperte im Studiosus-Team in München.
Seit der Überprüfung der Studiosus-Reisen 2012 hinsichtlich möglicher Menschenrechtsproblematiken hat diese Praxis auf Studiosus-Reisen in Indien, aber auch in anderen Ländern, wo die Busfahrer oder die Busbegleiter ebenfalls im Fahrzeug übernachteten, ein Ende. Seither verpflichtet Studiosus seine Busagenturen, ihren Busfahrern auf Studiosus-Reisen, soweit sie nicht zu Hause schlafen können, eine Übernachtung im Hotel zu ermöglichen bzw. zu bezahlen. In den Verträgen ist darüber hinaus festgeschrieben, dass die Busfahrer die in Europa gesetzlich geltenden Arbeits- und Ruhezeiten einhalten müssen – überall auf der Welt.
Verlässlicher Partner für Hotels
Drittes wichtiges Element einer Studiosus-Reise sind die Hotels. Auch für die Hotels ist Studiosus ein fairer Partner – und setzt wo immer möglich auf langfristige Geschäftsbeziehungen, um beiden Seiten Planungssicherheit zu bieten. Mit vielen Hotels arbeitet Studiosus daher bereits seit Jahrzehnten zusammen.
Außerdem ist es Studiosus wichtig, dass in den Hotels die Menschenrechte und Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten werden. Deshalb verschickt Studiosus an seine Hotelpartner in aller Welt jährlich einen Fragebogen, in dem unter anderem abgefragt wird, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Arbeitszeit bei Unfall versichert sind oder ob das Hotel Jugendliche unter 15 Jahren beschäftigt. Die Fragebogen werden sorgfältig ausgewertet. Bestehen Unklarheiten, haken die Studiosus-Hoteleinkäuferinnen und -einkäufer nach. Sollte sich dabei herausstellen, dass grundlegende ILO-Kernarbeitsnormen von den Partnern missachtet werden, wird die Zusammenarbeit auf den Prüfstand gestellt.
Darüber hinaus ist in den Hotelverträgen unter anderem festgeschrieben, dass die Geschäftsbeziehungen sofort beendet werden, wenn ein Hotel die sexuelle Ausbeutung von Kindern duldet.
Geschäftspartner mit Studiosus sehr zufrieden
Dass die Leistungspartner sich auch wirklich fair behandelt fühlen, wird in den alle zwei Jahre durchgeführten Befragungen von Hotels, Zielgebietsagenturen, Busunternehmen und Airlines, mit denen Studiosus zusammenarbeitet, deutlich. Die letzte Befragung fand pandemiebedingt im Jahr 2018 statt, die Ergebnisse waren mehr als erfreulich: Beispielsweise stimmten 98 Prozent der befragten Geschäftspartner der Aussage „Wir sind mit Studiosus als Geschäftspartner zufrieden“ zu, 97 Prozent gaben an, dass sich Studiosus bei Preis- und Vertragsverhandlungen fair verhält, 99 Prozent waren der Meinung, dass Studiosus ein kooperativer Geschäftspartner ist.
Und auch seine Kunden bittet Studiosus in einem Beurteilungsbogen um die Einschätzung, ob ihre Reise sozialverträglich abgelaufen ist. Im Jahr 2021 gaben dabei rund 99 Prozent der Gäste an, dass ihre Erwartungen hinsichtlich der Sozialverträglichkeit ihrer Reise erfüllt oder übertroffen worden wären.